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FAQs zu den Gebühren für Internationale Studierende und das Zweitstudium
Studiengebühren
Gemäß Landeshochschulgebührengesetz erhebt die Hochschule für Musik Karlsruhe ab dem Wintersemester 2017/2018 für das Land Baden-Württemberg Studiengebühren von Studierenden, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum besitzen (Internationale Studierende). Die Studiengebühren werden jeweils in Bachelorstudiengängen, sonstigen grundständigen Studiengängen sowie konsekutiven Masterstudiengängen erhoben. Von der Gebührenpflicht ausgenommen werden Internationale Studierende, die bereits einen gefestigten Inlandsbezug haben, sowie Studierende, die eine inländische Hochschulzugangsberechtigung besitzen. Die Höhe der Gebühr liegt einheitlich bei 1.500 € pro Semester.
Darüber hinaus werden Studiengebühren für ein Zweitstudium erhoben. Die Gebühr beträgt 650 € pro Semester. Das Erststudium bleibt bis zum Abschluss eines auf einen Bachelor aufbauenden konsekutiven Masterstudiengangs gebührenfrei.
Internationale Studierende und Studierende eines Zweitstudiums, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes in einem Studiengang an einer baden-württembergischen Hochschule immatrikuliert waren, können ihr Studium in diesem Studiengang gebührenfrei an dieser Hochschule fortführen.
Für alle sonstigen Studiengänge erhebt die Hochschule Studiengebühren nach der jeweils gültigen Satzung.
Künstlerisches Lehramt an Gymnasien (Schulmusik)
s. o.
Bachelor- und Masterstudiengänge
s. o.
Weiterbildende Masterstudiengänge
700 € pro Semester
Solistenexamen
1.400 € pro Semester
Ergänzungsstudiengänge
1.000 € pro Semester
Master Advanced (CAS)
1.000 € pro Semester
Kontaktstudium (privatrechtliches Entgelt)
2.200 € pro Semester