Erklärung der Hochschule für Musik Karlsruhe zur Barrierefreiheit

Die Hochschule für Musik Karlsruhe ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://hfm-karlsruhe.de/.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

  • Die Website kann auf Hochkontrast eingestellt  und die Schriftgröße angepasst werden.
  • Bilder, die für das Verständnis des Inhalts relevant sind, sind mit einen Alternativtext versehen.
  • Seiten sind mit inhaltlich aussagekräftigen Überschriften in korrekter Gliederung ausgestattet.
  • Artikel werden von einer H2-Überschrift eingeleitet und sind gruppiert.
  • Aufzählungen sind als Liste ausgezeichnet. AccordionMenüs können durch Tabulatoren und Enter-Taste geöffnet werden.

 

2. Nicht-barrierefreie Inhalte

Die Websites sind mit den o.g. Richtlinien noch nicht vollständig vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • PDF-Dokumente konnten noch nicht auf ein barrierefreies Format (UA- konform) umgestellt werden.
  • Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache konnten auf der Website noch nicht ergänzt werden.
  • Erläuterungen in leichter Sprache sind nicht vorhanden.

Diese Punkte werden sukzessive angepasst.

 

3. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 04.03.2025 erstellt. Methodik der Prüfung: Selbstprüfung am 04.03.2025

 

4. Rückmeldung und Kontaktaufnahme

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, so können Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Hochschule für Musik Karlsruhe Am Schloss Gottesaue 7 76199 Karlsruhe
E-Mail: kontakt@hfm-karlsruhe.de Telefon: 0721 6629-0
Ansprechpartner: Prof. Dr. Peter Overbeck, Prorektor für Lehre, Studium und Digitales

 

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Webseite hfm-karlsruhe.de nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.