Studienangelegenheiten


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Anträge

 

Formulare Prüfungsanmeldung

Achtung neu!
Liebe Studierende, wir möchten unser Prüfungsamt umweltfreundlicher gestalten und versuchen den Einsatz von Papier und Druckerpatronen zu reduzieren. Daher bitten wir darum, die Prüfungsanmeldungen ausschließlich per Mail an pruefungsanmeldung@hfm.eu zu senden.

 

 

Studienangelegenheiten und Abläufe

Bitte denken Sie während des gesamten Studiums daran, Fristen einzuhalten, sich zu jedem Semester zurückzumelden und Module, Unterrichte sowie Prüfungen anzumelden.

Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie im Folgenden kompakt zusammengestellt.

Adressänderung

Jede Änderung der Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bearbeiten Sie bitte selbstständig im HIS Online-Portal unter „Kontaktdaten“. Änderungen der Adresse müssen unverzüglich dem zuständigen Einwohnermeldeamt mitgeteilt werden.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Team im Studierendensekretariat.

Aufnahmeprüfung

Informationen zur Aufnahmeprüfung finden Sie hier...

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Team im Prüfungsamt.

Beurlaubung

Gemäß § 23 der Immatrikulationssatzung kann aus wichtigem Grund eine Beurlaubung vom Studium ausgesprochen werden. Die Zeit der Beurlaubung soll in der Regel zwei Semester nicht überschreiten (§ 61 LHG).

Eine Beurlaubung ist unabhängig von der Rückmeldung. Der Antrag auf Beurlaubung sollte vor oder während der Rückmeldefrist gestellt werden.
Er ist jedoch spätestens vor Semesterbeginn zu stellen (betrifft v.a. Auslandsstudium, praktische Tätigkeit).

Der Antrag auf Beurlaubung ist im Studierendensekretariat erhältlich oder steht zum Download auf dieser Seite zur Verfügung.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Team im Studierendensekretariat.

Certificate of Advancend Studies (CAS)

Dieses Angebot kann nur von Absolventen des Studiengangs Master der Hochschule für Musik Karlsruhe in Anspruch genommen werden.

Es ist ein formloser Antrag zu stellen:

  • für das Wintersemester bis zum 15. Juni
  • für das Sommersemester bis zum 15. Januar

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Team im Studierendensekretariat.

ECTS-Punkte (Bachelor / Master)

Gemäß der Prüfungsordnungen der Studiengänge Bachelor und Master § 4 Absatz 5 muss jeder Studierende am Ende des zweiten Semesters einen ECTS-Punktestand von mindestens 50 ECTS-Punkten nachweisen, um weiter studieren zu können. Darüber hinaus müssen BA-Studierende am Ende des vierten Semesters mindesten 110 und am Ende des sechsten Semesters mindestens 170 ECTS-Punkte nachweisen.

Studierende der Schulmusik müssen keinen Mindestpunktestand, aber ihren aktuellen Punktestand nachweisen.

Für die Freischaltung zu Ihrer Online-Rückmeldung benötigt das Studierendensekretariat deshalb einen aktuellen Ausdruck Ihres ECTS-Kontos / Transcripts of Records. Diesen erhalten Sie im StudienServiceBüro, sofern Sie dort Ihr Studienbuch mit allen erforderlichen Unterschriften vorgelegt haben.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Team im StudienServiceBüro.

Exmatrikulation

Studierende, deren Studium regulär beendet ist oder die am Ende eines Semesters die Hochschule verlassen möchten, müssen sich innerhalb der dafür vorgesehenen Frist exmatrikulieren.

Das Formular Exmatrikulation ist im Studierendensekretariat erhältlich oder steht zum Download auf dieser Seite zur Verfügung.

Studierende, die sich für das neue Semester nicht fristgerecht zurückgemeldet oder die in der Immatrikulationssatzung der Hochschule aufgeführten Nachfristen nicht in Anspruch genommen haben, werden von Amts wegen exmatrikuliert und damit aus der Liste der Studierenden gestrichen.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Team im Studierendensekretariat.

Immatrikulation

Fragen zur Einschreibung zum Beginn Ihres Studiums richten Sie bitte an das Studierendensekretariat.

Instrumentenausleihe

Für die Ausleihe eines Hochschulinstruments wenden Sie sich bitte an Frau Demmak.

Kontakt
Ulrike Demmak
T +0049 (0)721-6629-260
F +0049 (0)721-6629-266
E ulrike.demmak@hfm-karlsruhe.de
Ort: Fuchsbau, 1. OG

Prüfungsanmeldung

Die Teilnahme an Prüfungen ist nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung möglich. Formulare zur Anmeldung sind im Prüfungsamt erhältlich und stehen zum Download auf dieser Seite zur Verfügung. Das ausgefüllte Formular kann per Post oder per E-Mail (PDF-Dokument) gesendet werden. Eine persönliche Abgabe im Prüfungsamt ist nicht erforderlich.

Anmeldeschluss

  • für das Wintersemester bis zum 15. November
  • für das Sommersemester bis zum 15. Mai
  • für das Solistenexamen/Konzertexamen ist am 31. Oktober 2023

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Team im Prüfungsamt.

Rückmeldung

Laut § 22 der Immatrikulationssatzung der Hochschule für Musik Karlsruhe müssen sich immatrikulierte Studierende (auch Beurlaubte), die ihr Studium im folgenden Semester fortsetzen möchten, innerhalb der festgesetzten Frist (bekannt gegeben durch Aushang, im Semesterhandbuch, auf der Homepage hier) zurückmelden.

Bestimmte Studierende benötigen für Ihre Rückmeldung einen Kontoauszug ihres ECTS-Kontos. Diesen erhalten sie im StudienServiceBüro, sofern sie dort ihr Studienbuch mit allen erforderlichen Unterschriften vorgelegt haben (siehe Studienbuch und ECTS-Punkte).

Betroffen davon sind folgende Studierende:

  • BA-Schulmusik-Studierende, die sich zum 3., 5. oder 7. Semester rückmelden möchten
  • MA-Schulmusik-Studierende, die sich zum 3. Semester rückmelden möchten
  • Bachelor-Studierende (außer Musikwissenschaft/Musikinformatik und Musikjournalismus), die sich zum 3., 5. , 7. oder (bei Verlängerung) 9. Semester rückmelden möchten
  • Master-Studierende (außer Musikwissenschaft, Musikinformatik und Musikjournalismus), die sich zum 3. oder (bei Verlängerung) 5. Semester rückmelden möchten

Versäumt ein Studierender die Rückmeldung innerhalb dieser Frist oder legt er innerhalb der Frist nicht alle erforderlichen Unterlagen vor, kann ihm auf Antrag eine Nachfrist eingeräumt werden. Bei Inanspruchnahme einer Nachfrist oder einer verspäteten Rückmeldung ist eine Verwaltungsgebühr von 40 € zu entrichten.

Eine eventuell beabsichtigte Beurlaubung, ein Lehrerwechsel usw. ist mit einem gesonderten Antrag zur Genehmigung beim Prüfungsamt/Rektorat einzureichen. Ein Antrag auf Lehrerwechsel ist formlos zu stellen; das Formular Beurlaubung ist erhältlich im Studierendensekretariat oder oder steht zum Download auf dieser Seite zur Verfügung.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Team im Studierendensekretariat.

Studienbuch

Das Studienbuch gilt für die gesamte Studienzeit an der Hochschule für Musik Karlsruhe als Studiennachweis. Es ist als Urkunde sorgfältig zu führen und aufzubewahren. Alle Eintragungen sind gut leserlich vorzunehmen.

Die Studierenden tragen selbständig für jedes Semester (Doppelseite) ihren Namen, Studien- und Fachsemester sowie Hauptfach, Studiengang und das aktuelle Semester ein. Der Unterricht beim Hauptfachlehrer und alle sonst besuchten Vorlesungen usw. müssen von dem jeweiligen Dozenten bestätigt werden.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Team im StudienServiceBüro.

Studienverlängerung

Es ist ein formloser Antrag zu stellen:

  • für das Wintersemester bis zum 31. Mai
  • für das Sommersemester bis zum 31. Januar

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Team im Studierendensekretariat.

Wahlfächer

Informationen zum Wahlfachbereich Ihres Studium finden Sie hier...

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Team im StudienServiceBüro.