Die Studienordnung Bachelor Künstlerisches Lehramt an Gymnasien (Schulmusik) ist gültig für Studierende, die ihr Studium nach dem 30. September 2015 aufnehmen.
Regelstudienzeit
- 8 Semester BA Künstlerisches Lehramt an Gymnasien (Schulmusik)
Parallel zum BA-Studium muss ein wissenschaftliches Fach (BA/MA Lehramt Gymnasien) an einer Universität studiert werden; Studienbeginn an der Universität ist in der Regel im dritten Studiensemester Künstlerisches Lehramt.
Abschluss
- BA of Music
Rahmenvorgaben
(06.07.2015)
Studien- und Prüfungsordnung
Studienpläne - Anlage I
(17.07.2017)
Modulbeschreibungen - Anlage II
Anforderungen Zwischenprüfung - Anlage III
Orientierungspraktikum
Im Rahmen des BA-Studiums ist ein dreiwöchiges Orientierungspraktikum zu absolvieren. Es wird empfohlen, das Orientierungspraktikum innerhalb der ersten drei Studiensemester abzulegen
(15.06.2015)
Praxissemester
Aufgrund der ministeriellen Vorgaben kann das Praxissemester erst im MA Künstlerisches Lehramt an Gymnasien (Schulmusik) absolviert werden.