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Weitere Informationen
Bewerber aus nicht deutschsprachigen Ländern müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen (soweit in der Anlage zur Immatrikulationssatzung nicht anders gefordert). Der Nachweis ist mit dem Antrag auf Zulassung vorzulegen.
Bachelor-Studiengänge
Auf dieser Seite finden Sie für alle Bachelor-Studiengänge die Studien- und Prüfungsordnungen mit Anlagen, die alle wichtigen Informationen über Prüfungen, ECTS-Punkte, Termine usw. enthalten, sowie die Studienverlaufspläne mit den dazugehörigen Modulübersichten und -beschreibungen.
Bitte beachten Sie auch die zusätzlichen Informationen, die an den Infotafeln und in den Schaukästen der Unterrichtsgebäude aushängen.