Kenntnisse der deutschen Sprache
Bewerber aus nicht deutschsprachigen Ländern müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen (soweit in der "Anlage zur Immatrikulationssatzung" nicht anders gefordert).
Mit der "Anmeldung zur Aufnahmeprüfung" ist ein (allgemeiner) Nachweis der Deutschkenntnisse, z.B. Teilnahme an einem Deutschkurs, zu erbringen.
Für die Immatrikulation gelten folgende Regelungen:
Bachelor instrumentaler Bereich einschließlich MusikTheaterRegie:
- Vorlage Zertifikat Deutsch B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenz-rahmen (GER) zur Einschreibung oder spätestens am Ende des 1. Fachsemesters – ansonsten erfolgt die Exmatrikulation!
- Vorlage Zertifikat Deutsch B2 oder TestDaF 3/TDN 3 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) am Ende des 2. Fachsemesters – ansonsten erfolgt die Exmatrikulation!
Master instrumentaler Bereich einschließlich MusikTheaterRegie:
- Vorlage Zertifikat Deutsch B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenz-rahmen (GER) zur Einschreibung
- Vorlage Zertifikat Deutsch B2 oder TestDaF 3/TDN 3 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) spätestens am Ende des 1. Fachsemesters – ansonsten erfolgt Exmatrikulation!
Bachelor/Master/Solisten- bzw. Konzertexamen vokaler Bereich:
- Vorlage Zertifikat Deutsch B2 oder TestDaF 3/TDN 3 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) zur Einschreibung oder spätestens am Ende des 1. Fachsemesters – ansonsten erfolgt die Exmatrikulation! Sollte das Zertifikat B2 nicht zur Einschreibung vorliegen, kann die Einschreibung nur bei Vorlage des Zertifikats Deutsch B1 erfolgen.