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Kontaktstudium
Ein Kontaktstudium bietet die Möglichkeit, instrumentale Hauptfächer, Gesang, Komposition und Dirigieren im Rahmen eines privatrechtlich ausgestalteten Kontaktstudiums nach § 31 Abs. 3 Landeshochschulgesetz zu belegen.
Dies bedeutet, dass Interessenten somit nicht als Studierende in einem Studiengang förmlich immatrikuliert werden, sondern einen studentenähnlichen Status erhalten, mit dem sie neben dem Unterricht auch allgemein am Hochschulleben teilnehmen können.
So können sie die Bibliothek und die Übräume nutzen, Veranstaltungen der Hochschule kostenfrei besuchen und gegebenenfalls auch bei Veranstaltungen mitwirken. Außerdem ist es möglich, unentgeltlich an Gast- und Meisterkursen teilzunehmen, sofern diese auch für eingeschriebene Studierende kostenfrei sind.
Studienangebote im Einzelnen
- Instrumentale Hauptfächer
- Gesang / Operngesang
- Chordirigieren
- Komposition
- Liedgestaltung (Gesang / Klavier)
- Klavierkammermusik (nur als Ensemble)
- Streicherkammermusik (nur als Ensemble)
- Bläserkammermusik (nur als Ensemble)
Voraussetzungen
- Zusage eines Hauptfachlehrers
- Zulassung aufgrund der Überprüfung des Leistungsstandes durch die Hochschule
Liegen diese Voraussetzungen vor, wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der Hochschule und dem/der KontaktstudentIn geschlossen. Sie/er erhält dann einen Studienausweis, mit dem sie/er sich für die Dauer des Kontaktstudiums hochschulintern wie ein/e Student/in bewegen kann.
Eine Abschlussprüfung kann nicht abgelegt werden. Von der Hochschule wird aber ein Zertifikat über die erbrachten Studienleistungen entsprechend den Angaben des/der zuständigen Hauptfachlehrers/in ausgestellt.
Ein Kontaktstudium darf nicht zur Vorbereitung auf eine Aufnahmeprüfung dienen.
Entgelte:
2.200,- €/Semester
Das Entgelt ist in einem Betrag vor Beginn des jeweiligen Semesters fällig.