


Deutschland Stipendium
Die Hochschule für Musik vergibt zum Wintersemester im Rahmen des Deutschlandstipendiums 14 Stipendien an besonders begabte und leistungsfähige Studierende, die in einem Bachelor- oder Masterstudiengang immatrikulier t sind. Die Höhe des Deutschlandstipendiums beträgt 3.600 € pro Jahr, wobei jeweils die eine Hälfte dieses Betrags von privaten Förderern und die andere Hälfte vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) getragen wird. Das Stipendium wird in Rat en ausbezahlt und in der Regel für ein Jahr vergeben.
Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung erfolgt jährlich zum Wintersemester und ausschließlich elektronisch. Bei Interesse senden Sie bitte bis zum 15. Juli 2025 eine E-Mail mit dem Betreff „Deutschlandstipendium“ an stipendien@hfm.eu um Zugang zum Dropfolder zu erhalten. Vollständige Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte bis zum 20. Juli 2025 über den Dropfolder ein.
Bewerbungsunterlagen:
- 1. vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular:
=>> Gutachten
=>> Antrag
- Motivationsschreiben im Umfang von max. 2 A4 Seiten
- tabellarischer Lebenslauf
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (bei ausländischen Zeugnissen eine auf das deutsche System übertragbare Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem)
- ggf. der Nachweis über eine besondere Qualifikation, die zum Studium in dem jeweiligen Studiengang an der Hochschule für Musik Karlsruhe berechtigt
- ggf. Immatrikulationsbescheinigung
- von Bewerbenden um einen Masterstudienplatz oder Studierenden im Master das Zeugnis über einen ersten Hochschulabschluss sowie ggf. weitere Leistungsnachweise entsprechend den Zulassungs- und Auswahlbestimmungen für den Masterstudiengang
- ggf. Nachweise über bisher erbrachte Studienleistungen
- ggf. Praktikums- und Arbeitszeugnisse sowie Nachweise über besondere Auszeichnungen und Preise, sonstige Kenntnisse und weiteres auch außerschulisches oder außerfachliches Engagement der letzten 2 Jahre
- Empfehlung der Hauptfachlehrerin / des Hauptfachlehrers bzw. der angestrebten Lehrperson
- ggf. Angaben und Nachweise zu besonderen persönlichen oder familiären Umständen
- Formlose Erklärung, dass kein begabungs- oder leistungsorientiertes Stipendium, das einen Monatsdurchschnitt von 30 € erreicht oder überschreitet, bezogen wird.
Falls die Bewerbungsunterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Wichtiger Hinweis: Nicht frist- oder formgerecht eingereichte sowie unvollständige Bewerbungsunterlagen werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
Auswahlverfahren
Aus den fristgerecht eingereichten Bewerbungen wählt der Stipendienausschuss die Bewerbungen aus, die in die Förderung aufgenommen werden können, sowie weitere Bewerbungen, die in einer von ihm festgelegten Reihung nachrücken. Dem Stipendienausschuss gehören der Rektor, die Gleichstellungsbeauftragte, zwei Professoren oder Professorinnen, ein Studierender oder eine Studierende und bis zu zwei Vertretende der privaten Mittelgeber an.
Auswahlkriterien:
für Studienanfängerinnen und Studienanfänger
- die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung unter besonderer Berücksichtigung der besonderen Qualifikation, die zum Studium in dem jeweiligen Studiengang and der Hochschule für Musik Karlsruhe berechtigt.
für bereits immatrikulierte Studierende
- die bisher erbrachten Studienleistungen oder Ergebnisse einer Zwischenprüfung, für Studierende eines Masterstudiengangs auch die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums.
Bei der Gesamtbetrachtung des Potentials der Bewerberin oder des Bewerbers werden außerdem berücksichtigt:
- besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise, eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika
- außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen
- besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehender Elternteil, oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeit oder Migrationshintergrund.
Grundlage für die Vergabe der Stipendien das Stipendienprogrammgesetz und die Satzung der HfM Karlsruhe für die Vergabe von Deutschlandstipendien.
Das Stipendium wird einkommens- und elternunabhängig gewährt und nicht auf BAföG-Leistungen angerechnet. Bei weiteren Fragen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren wenden Sie sich bitte an:
Frau Kati Reeb stipendien@hfm.eu