Deutschlandstipendium

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Freude über ein Deutschlandstipendium
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Die Hochschule für Musik Karlsruhe vergibt zum Wintersemester im Rahmen des Deutschlandstipendiums vierzehn Stipendien an besonders begabte und leistungsfähige Studierende.
Die Höhe dieses Stipendiums beträgt 3.600 € pro Jahr, wobei jeweils die eine Hälfte dieses Betrags von privaten Förderern und die andere Hälfte vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) getragen wird. Das Stipendium wird in Raten von monatlich 300 € ausgezahlt und in der Regel für ein Jahr vergeben.

Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung erfolgt jährlich zum Wintersemester und ausschließlich elektronisch. Bei Interesse senden Sie bitte 17. Juli 2024 eine E-Mail mit dem Betreff „Deutschlandstipendium“ an stipendien@hfm.eu , um Ihren Zugang zum Dropfolder zu erhalten. Vollständige Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte bis zum 21. Juli 2024 über den Dropfolder ein.

Bewerbungsunterlagen (Max. 20 Seiten)
1. Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular
2. Motivationsschreiben (max. 2 Seiten)
3. Tabellarischer Lebenslauf
4. Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (bei ausländischen Zeugnissen eine auf das deutsche System übertragbare Übersetzung und Umrechnung in das deutsche Notensystem) sowie ggf. Nachweis über eine besondere Qualifikation, die zum Studium in dem jeweiligen Studiengang an der Hochschule für Musik Karlsruhe berechtigt
5. Immatrikulationsbescheinigung
6. Bewerberinnen und Bewerber um einen Masterstudienplatz müssen das Zeugnis über einen ersten Hochschulabschluss sowie ggf. weitere Leistungsnachweise entsprechend den Zulassungs- und Auswahlbestimmungen für den Masterstudiengang sowie ggf. Nachweise über bisher erbrachte Studienleistungen einreichen (Listen)
7. Praktikums- und Arbeitszeugnisse sowie Nachweise über besondere Auszeichnungen und Preise, sonstige Kenntnisse und weiteres Engagement (Listen)
8. Empfehlung der Hauptfachlehrerin bzw. des Hauptfachlehrers
9. ggf. Angaben und Nachweise zu besonderen persönlichen oder familiären Umständen
10. Formlose Erklärung, dass kein begabungs- oder leistungsorientiertes Stipendium bezogen wird, das einen Monatsdurchschnitt von 30 € erreicht oder überschreitet

Downloads 
→ Antrag
→ Gutachten

Falls die Bewerbungsunterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Wichtiger Hinweis: Nicht frist- oder formgerecht eingereichte sowie unvollständige Bewerbungsunterlagen werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.

Auswahlverfahren
Aus den fristgerecht eingereichten Bewerbungen wählt der Stipendienausschuss der Hochschule für Musik Karlsruhe diejenigen Bewerberinnen und Bewerber aus, die in die Förderung aufgenommen werden können, darüber hinaus weitere Bewerbungen, die in einer vom Stipendienausschuss festgelegten Reihung nachrücken. Dem Stipendienausschuss gehören der Rektor, die Gleichstellungsbeauftragte, zwei Professorinnen oder Professoren, ein Studierender oder eine Studierende sowie zwei Vertreter oder Vertreterinnen der privaten Mittelgeber an.

Auswahlkriterien
für Studienanfängerinnen und Studienanfänger
• die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung unter besonderer Berücksichtigung der besonderen Qualifikation, die zum Studium in dem jeweiligen Studiengang and der Hochschule für Musik Karlsruhe berechtigt.

für bereits immatrikulierte Studierende
• die bisher erbrachten Studienleistungen oder Ergebnisse einer Zwischenprüfung, für Studierende eines Master-Studiengangs auch die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums.

Bei der Gesamtbetrachtung des Potentials der Bewerberin oder des Bewerbers werden außerdem berücksichtigt:
• 
besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise, eine vorangegangene Berufstätigkeit und absolvierte Praktika
• außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen
• besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehender Elternteil, oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeit oder Migrationshintergrund.

Das Stipendium wird einkommens- und elternunabhängig gewährt und nicht auf BAföG-Leistungen angerechnet.

Bei weiteren Fragen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren wenden Sie sich bitte an:

Frau Friederike Müller stipendien@hfm.eu