PROMOS
Programm zur Steigerung der Mobilität
Das Förderprogramm PROMOS des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) greift - im Unterschied zu ERASMUS+ - auf Mittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zurück. Die deutschen Hochschulen werden damit darin unterstützt, eigene Schwerpunkte für die Auslandsmobilität ihrer Studierenden zu setzen und ihnen aus einem Bündel verschiedener Förderinstrumente passende Unterstützung anbieten zu können.
Mit PROMOS können unter anderem folgende Maßnahmen gefördert werden:
- Fachkurse (bis zu 6 Wochen)
- Studien- und Wettbewerbsreisen (bis zu 12 Tagen)
- Studienaufenthalte (1 bis 6 Monate)
- Praktika (6 Wochen bis 6 Monate)
Fördermöglichkeiten
Fachkurse
Aufenthalte zum Besuch von Fachkursen (Studierende und Doktoranden) mit bis zu sechs Wochen Dauer können mit monatlichen Teilstipendienraten und/oder einer Reisekostenpauschale und/oder einer einmaligen Kursgebührenpauschale gefördert werden. Voraussetzung ist eine Vorabzulassung für den Master oder eine ähnliche Bindung zur deutschen Hochschule. Die Förderung mehrerer Fachkurse innerhalb eines Bildungsabschnitts ist unter Berücksichtigung der Förderhöchstdauer von insgesamt sechs Monaten möglich.
Studienreisen
Studienreisen von Studierenden und Doktoranden mit einer Dauer von max. 12 Tagen Dauer können durch einem Zuschuss zu den Aufenthaltskosten gefördert werden. Er beträgt für Reisen in die EU-Staaten, nach Island, Liechtenstein, Norwegen, in die Schweiz und die Türkei 30 EUR pro Person und Tag; für alle übrigen Länder 45 EUR pro Person und Tag. Neben der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und dem landeskundlichen Einblick in das Gastland soll die Begegnung mit Studierenden und Wissenschaftlern im Mittelpunkt stehen. Die Teilnahme an mehreren Studienreisen innerhalb eines Bildungsabschnitts ist bis zu einer Förderhöchstdauer von insgesamt sechs Monaten möglich.
Wettbewerbsreisen
Wettbewerbsreisen von Studierenden und Doktoranden mit einer Dauer von max. 12 Tagen Dauer können durch einem Zuschuss zu den Aufenthaltskosten gefördert werden. Er beträgt für Reisen in die EU-Staaten, nach Island, Liechtenstein, Norwegen, in die Schweiz und die Türkei 30 EUR pro Person und Tag; für alle übrigen Länder 45 EUR pro Person und Tag. Neben der Vermittlung fachbezogener Kenntnisse und dem landeskundlichen Einblick in das Gastland soll die Begegnung mit Studierenden und Wissenschaftlern im Mittelpunkt stehen. Die Teilnahme an mehreren Studienreisen innerhalb eines Bildungsabschnitts ist bis zu einer Förderhöchstdauer von insgesamt sechs Monaten möglich.
Studienaufenthalte
Studienaufenthalte von mindestens einem bis zu sechs Monaten Dauer können mit monatlichen Teilstipendienraten und/oder Reisekostenpauschalen gefördert werden. Als Studienaufenthalte können auch Aufenthalte zur Anfertigung von Abschlussarbeiten (auch in Unternehmen) sowie Studienarbeiten gefördert werden. Voraussetzung für die Förderung von Abschluss-/Studienarbeiten ist, dass der Aufenthalt durch die Anfertigung der Ausarbeitung begründet wird und keine regulären Lehrveranstaltungen an einer Hochschule besucht werden.
Praktika
Aufenthalte zur Durchführung von Praktika von mindestens sechs Wochen bis zu sechs Monaten Dauer können mit monatlichen Teilstipendienraten und/oder einer Reisekostenpauschale gefördert werden. Praktika können ausnahmsweise auch in der Zeit zwischen Bachelor-Abschluss und Beginn des Master-Studiums gefördert werden. Voraussetzung ist , dass eine Vorabzulassung für den Master oder eine ähnliche Bindung zur deutschen Hochschule vorliegt.
Bewerbungsverfahren
PROMOS-Stipendien werden jährlich zweimal im Rahmen der verfügbaren Mittel vergeben. Bewerbungsfrist für Vorhaben, die bis zum 30. Juni realisiert werden sollen, ist der 01. März. Bewerbungsfrist für Vorhaben, die bis zum 31. Dezember realisiert werden sollen, ist der 30. September.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
· einen Antrag mit einer kurzen und aussagekräftigen Beschreibung Ihres Projekts (formlos)
· einen tabellarischen Lebenslauf
· ein Motivationsschreiben
· ein Empfehlungsschreiben des Hauptfachlehrers oder Institutsleiters
· im Fall der gewünschten Förderung der Teilnahme an Meisterkursen im Ausland die schriftliche Zulassungsbestätigung des Kursveranstalters
BAföG-Leistungen und PROMOS
Bitte beachten Sie, dass die PROMOS-Förderung bei der Auslandsbafög-Stelle anzugeben ist.