Pädagogische Zusatzausbildung

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Pädagogische Zusatzausbildung

 

  1. Die Pädagogische Zusatzausbildung ermöglicht den Erwerb einer Lehrbefähigung und steht allen Studierenden offen, die nicht im Studiengang Bachelor Instrumentalfächer / Gesang studieren (z.B. Schulmusiker, Bachelor mit HF Dirigieren oder Operngesang*, Master oder Solistenexamen).
    (*nur nach Kapazität des Dozenten!)
  2. Die Pädagogische Zusatzprüfung ist kein eigener Studiengang. Voraussetzung zur Zulassung der 3-semestrigen Ausbildung ist daher, dass der Bewerber in seinem Hauptstudiengang noch mind. 3 Semester an der Hochschule für Musik Karlsruhe immatrikuliert sein wird. Vor Aufnahme zur Pädagogischen Zusatzausbildung ist ein schriftlicher Antrag an das Prüfungsamt zu stellen.
  3. Die Prüfungen müssen während der regulären Studienzeit abgelegt werden.
  4. Die Pädagogische Zusatzausbildung umfasst folgende Fächer:
    Pädagogik =>> 2 Semester
    Fachmethodik =>> 3 Semester (*bei HF Gesang 4 Semester)
    Lehrproben =>> 2 Semester
    Unterrichtspraktikum parallel zu den Lehrproben an einer best. Musikschule
  5. Die Meldung zur Prüfung erfolgt im Rahmen der für den Studiengang Bachelor festgelegten Fristen. Hierbei sind die erbrachten Studienleistungen durch Testate nachzuweisen.
  6. Die Prüfungsanforderungen entsprechen den Anforderungen der Modulabschlüsse des Moduls „Pädagogik II“ eines BA-Studiengangs.
  7. Über eine erfolgreich abgelegte Prüfung wird ein Zertifikat ausgestellt, welches die Prüfungsergebnisse enthält.