Weitere Informationen
Bei auftretenden Fragen
wenden Sie sich bitte an die
Pädagogische Zusatzausbildung
- Die Pädagogische Zusatzausbildung ermöglicht den Erwerb einer Lehrbefähigung und steht allen Studierenden offen, die nicht im Studiengang Bachelor Instrumentalfächer / Gesang studieren (z.B. Schulmusiker, Bachelor mit HF Dirigieren oder Operngesang*, Master oder Solistenexamen).
(*nur nach Kapazität des Dozenten!) - Die Pädagogische Zusatzprüfung ist kein eigener Studiengang. Voraussetzung zur Zulassung der 3-semestrigen Ausbildung ist daher, dass der Bewerber in seinem Hauptstudiengang noch mind. 3 Semester an der Hochschule für Musik Karlsruhe immatrikuliert sein wird. Vor Aufnahme zur Pädagogischen Zusatzausbildung ist ein schriftlicher Antrag an das Prüfungsamt zu stellen.
- Die Prüfungen müssen während der regulären Studienzeit abgelegt werden.
- Die Pädagogische Zusatzausbildung umfasst folgende Fächer:
Pädagogik =>> 2 Semester
Fachmethodik =>> 3 Semester (*bei HF Gesang 4 Semester)
Lehrproben =>> 2 Semester
Unterrichtspraktikum parallel zu den Lehrproben an einer best. Musikschule - Die Meldung zur Prüfung erfolgt im Rahmen der für den Studiengang Bachelor festgelegten Fristen. Hierbei sind die erbrachten Studienleistungen durch Testate nachzuweisen.
- Die Prüfungsanforderungen entsprechen den Anforderungen der Modulabschlüsse des Moduls „Pädagogik II“ eines BA-Studiengangs.
- Über eine erfolgreich abgelegte Prüfung wird ein Zertifikat ausgestellt, welches die Prüfungsergebnisse enthält.