Image
logo_Erasmus + EU 150
Image
Logo Erasmus + 150

Kontakt

E international.office@hfm-karlsruhe.de

Kati Reeb
T
+49-(0)721-66.29-276

 

 

Termine und Fristen

OUTGOING:
Bewerbungsschluss für das jeweils folgende Akademische Jahr: 31. Januar

 

INCOMING:
Bewerbungsschluss für das jeweils folgende Wintersemester und akademische Jahr: 31. März

 

Weitere Informationen

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)

Erasmus+

Ab 2024 werden die Bewerbungen über die Plattform mobility online eingereicht: https://mobility.aec-music.eu/LoginServlet

Erasmus+ ist das EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. Unter dem Motto „Enriching lives, opening minds“ fördert es die europaweite Zusammenarbeit in allen Bildungsbereichen. In verschiedenen Programmlinien haben deutsche Hochschulen die Möglichkeit, den internationalen Austausch ihrer Studierenden und ihres Hochschulpersonals zur fördern, Kooperations- und Partnerschaftsprogramme zu etablieren und einen weitreichenden institutionellen Austausch zwischen Hochschulen in Europa und weltweit zu nutzen.

An der neuen Erasmus-Programmgeneration nehmen 33 Länder als sogenannte Programmländer teil. Neben den 27 EU-Mitgliedsstaaten sind dies Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei. Das Vereinigte Königreich nimmt nach dem Brexit nicht mehr als Programmland teil, wird aber weiterhin als Partnerland in einer Programmlinie für Nicht-EU-Länder geführt. Die Maßnahmen der alten Erasmus-Programmgeneration 2014-2020 mit dem Vereinigten Königreich können noch bis Mai 2023 gefördert werden. Im Rahmen der ausgeweiteten internationalen Öffnung des Programms können Studierende in der neuen Programmgeneration allerdings auch in begrenztem Umfang ins Vereinigte Königreich gehen. 

In Deutschland fungiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) als Nationale Behörde für Erasmus. Der DAAD übernimmt als eine von vier nationalen Agenturen die Umsetzung des Erasmus-Programms im Bereich der Hochschulbildung.

Erasmus+ Neuerungen ab 2021

  • Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) mehrfach gefördert werden
  • Je Studienzyklus können zwölf Monate gefördert werden
  • Praktika können ab zwei Monaten während und nach Abschluss des Studiums gefördert werden
  • Lehramtsassistenzen werden als Praktika gefördert

SMS (Auslandsstudium für Studierende)

Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.

Voraussetzungen für ein Erasmus-Auslandsstudium

  • Reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule
  • Abschluss des ersten Studienjahres
  • Studienaufenthalt an einer Partnerhochschule, mit der die Heimathochschule eine Erasmus-Kooperationsvereinbarung (inter-institutional agreement) abgeschlossen hat
  • Heimat- und Gasthochschule besitzen eine gültige Erasmus Universitätscharta (ECHE)

Erasmus+ Förderung für Studium und Praktikum

Das Erasmus+ Programm ist in Projekte unterteilt. Die Höhe der Förderraten für die drei Ländergruppen wird durch die Nationale Agentur DAAD auf nationaler Ebene festgelegt, um Gleichberechtigung und Transparenz für die Studierenden herzustellen. Bitte wenden Sie sich an das Akademische Auslandsamt, um herauszufinden, wie hoch die derzeitige Förderrate für Ihr Zielland ist.

STA (Mobilität von Lehrenden)

Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charter für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -metholden eine Rolle spielen.
Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden. Die Personalmobilität darf nicht in einem Programmland stattfinden, welches das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.

Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten). Das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche.

STT (Mobilität von Personal)

Erasmus+ ermöglicht die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung. Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate. Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden.

Weiterbildungsformate sind zum Beispiel: Hospitationen, Studienbesuche oder Teilnahme an Workshops und Seminaren. Ein Aufenthalt dient dem fachlichen Austausch und neuen Perspektiven, der Stärkung eigener Kompetenzen und ermöglicht den Ausbau und die Vertiefung von Netzwerken.

Bewerbungsverfahren

Der Anmeldeschluss für Studierende (Studium und Praktikum) für das gesamte jeweils folgende Studienjahr (Winter- und Sommersemester) ist der 15. Januar. Die Bewerbung wird im European Online Application System eingereicht, jedoch erst nach voriger Beratung im International Office.


Erforderliche Unterlagen:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Letter of motivation
  • Letter of recommendation (Hauptfachlehrer oder Institutsleiter)
  • Transcript of Records
  • eine aussagekräftige Ton oder/und Bildaufnahme aus nicht zu fern zurückliegender Zeit

Bitte besuchen Sie auch folgende Webseite: www.daad.de